Präventionsmaßnahmen

Instrumente zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Wie geht gute Präventionsarbeit? Was bedeutet es für meine Gemeinde und für mich als Person, sich mit Prävention zu beschäftigen? Und muss das überhaupt sein? Sich mit sexualisierter Gewalt zu befassen, fällt vielen Menschen und somit auch vielen Einrichtungen schwer. Präventives Handeln im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund zu etablieren, ist Aufgabe und Ziel unserer Arbeit. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wirken wir darauf hin, dass Prävention mehr ist als ein Schutzkonzept im Aktenschrank und in allen Bereichen unserer Kirche wirksam gelebt wird.

Vier Bereiche greifen ineinander

Recht, Qualifikation, Dienstpflicht und Fachstandards

Was tut der Evangelische Kirchenkreis Dortmund, um sexualisierte Gewalt zu verhindern? Es gibt einen ganzen Katalog von Maßnahmen. Ganz wichtig ist dabei: Alle Maßnahmen müssen immer wieder kommuniziert und überprüft werden.

Zum einen – das haben Sie vielleicht schon gelesen – gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen die Anlaufstelle für Betroffene und die Meldestelle innerhalb der Fachstelle Prävention und Intervention für Verdachtsfälle. Die Meldebeauftragte ist eine geschulte Ansprechperson, die von Irritationen und Vorfällen erfahren soll. Sie berät  Anfragende dazu. Kirchenmitarbeitende müssen einen Verdacht weitergeben. Niemand soll sagen: Wir haben nichts gesehen und bemerkt. Niemand soll sagen, er oder sie wüsste nicht, an wen er sich wenden soll. Sie finden Kontakte und nähere Informationen im Bereich Meldung & Intervention.

Die Präventionsfachstelle im Kirchenkreis Dortmund  dagegen trägt Prävention in die Gemeinden und Institutionen hinein, begleitet sie in der Schutzkonzeptentwicklung, bei Maßnahmen für grundlegenden Schutz. Sie finden die Ansprechpartner*innen im Bereich Erster Kontakt Prävention.

Für die Prävention wirken folgende Maßnahmen zusammen:

  • Gesetze und Richtlinien Zugrunde liegen allen Maßnahmen das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKvW sowie Richtlinien der EKD. Sie bilden die Basis für alles präventive Handeln. 
  • Qualifikation Sie umfasst verpflichtende Fortbildungen und Weiterbildungsveranstaltungen, um Wissen und Haltung zu sexualisierter Gewalt zu etablieren und zu verbreiten.
  • Vorgaben für Mitarbeitende Zum Schutz vor Grenzverletzungen müssen alle Mitarbeitenden – haupt- wie ehrenamtlich – einen bestimmten Verhaltenskodex einhalten und Grenzen achten.
  • Fachliche Standards und Instrumente Vielleicht haben Sie schon von Schutzkonzepten gehört? Sie gelten als das derzeit wichtigste Instrument, um Präventionsmaßnahmen in Gruppen und Institutionen zu verbreiten. 
    Die Fachstelle Prävention und Intervention der EKvW erarbeitet Handreichungen und Rahmenkonzepte und begleitet gemeinsam mit den  Fachkräften vor Ort die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.

Maßnahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt 

Die grundlegenden Maßnahmen

Hier finden Sie die Maßnahmen noch ausführlicher beschrieben:

1. (Kirchen-) Gesetzliche Vorgaben

Die Kirchenleitung der Nordkirche erließ als erste evangelische Landeskirche in Deutschland am 17. April 2018 ein Präventionsgesetz, das alle Vorgaben zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt festschreibt. Hinzu kommt eine Ausführungsverordnung als Rahmenschutzkonzept.

Zugrunde liegt vielen Regelungen auch die Gewaltschutzrichtlinie der EKD, Evangelische Kirche in Deutschland vom 19. Oktober 2019. 

2. Dienstrecht & Mitarbeitergewinnung

  • Basisfortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt Alle Pastor*innen der Nordkirche und Mitarbeitende in den Hauptbereichen sowie im kinder- und jugendnahen Bereich sind seit 2022 zur Fortbildung verpflichtet. Das gilt ebenso im Vikariat, im schulischen Referendariat als auch in der Gemeindepädagogik-Ausbildung.
  • Selbstverpflichtungserklärung Zur Fortbildung gehört eine Auseinandersetzung mit einer Verpflichtungserklärung, persönlich für Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt zu sorgen.
  • Kinder- und Jugendarbeit In der Evangelischen Jugend, dem Jugendverband der evangelischen Kirche, sind Selbstverpflichtungen und ein Modul zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ausbildung zur Jugendgruppenleitung seit längerem Standard.
  • Abstinenz- und Abstandsgebot gelten seit 2022 im Präventionsgesetz. Das Abstinenzgebot verbietet sexuelle Kontakte von kirchlichen Mitarbeitenden zu Personen, zu denen ein berufsbedingtes Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnis besteht. Das Abstandsgebot fordert die professionelle Balance von Nähe und Distanz.
  • Erweitertes Führungszeugnis Die Kirche verlangt die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses über gesetzliche Anforderungen hinaus von allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Es ist alle fünf Jahre neu vorzulegen.

3. Die Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt

Sie befinden sich auf der Webpräsenz genau dieser Stelle. Sie wurde im Jahr 2013 zunächst als „Koordinierungsstelle sexualisierte Gewalt“ gegründet und wuchs Schritt für Schritt. Um dem Anspruch auf nachhaltige Prävention gerecht zu werden, wurde sie 2020 konzeptionell ausgeweitet als unabhängige Stabsstelle der Kirchenleitung und ab 2022 mit zusätzlichen Stellen auf Dauer ausgestattet. Mehr darüber erfahren Sie auf der Seite Geschichte der Stabsstelle.

4. Präventions- und Meldebeauftragte

Das Präventionsgesetz installiert diese seit 2018 als Ansprechpersonen in allen 13 Kirchenkreisen, in den drei Diakonischen Werken und für die Hauptbereiche der Nordkirche. Die Präventionsbeauftragten tragen Präventionswissen in die Fläche, leiten Schutzkonzeptarbeit an. Die unabhängigen Meldebeauftragten stehen bereit, um professionell auf Verdachts- und Vorfälle reagieren zu können.

Schulungen

Es ist erklärtes Ziel, dass überall im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund Wissen zu sexualisierter Gewalt und deren Prävention vorhanden sein muss. Doch es geht um mehr als Informationen und Fakten: Es braucht eine Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit.

Daraus folgt, dass alle, die im Rahmen und in Räumen der Evangelischen Kirche Verantwortung übernehmen, Basiswissen zu sexualisierter Gewalt haben müssen. Das Präventionsgesetz verpflichtet darum ALLE haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, besonders die im kinder- und jugendnahen Bereich, zur Auseinandersetzung mit dem Thema, von der Gruppen-Teamer*in bis zu den leitenden Geistlichen.

Die Präventionsfachstelle bietet darum regelmäßige Präventionsschulungen an, die zentrale Inhalte vermitteln. Besprochen werden Definitionen sexualisierter Gewalt, Zahlen und Häufigkeiten, rechtliche Grundlagen und Normen.  Außerdem wird Wissen zu Nähe und Distanz,  Täter*innenstrategien, Beratung, Meldung und Intervention geteilt. Die Fortbildung ist in Umfang und Inhalt angepasst an die Bedarfe der jeweiligen Gruppe.

Der wichtigste Aspekt dabei ist jedoch die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt, mit professionellem wie respektvollem Umgang mit Nähe und Distanz. Nur daraus erwächst eine klare Haltung. Daraus entsteht Aufmerksamkeit für risikoreiche Situationen sowie der Mut, grenzüberschreitendes Verhalten beim Namen zu nennen und zu beenden.

Die Selbstverpflichtungserklärung

Ein weiteres zentrales Instrument im Engagement gegen sexualisierte Gewalt ist die so genannte Selbstverpflichtungserklärung. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das Mitarbeiter*innen auf den kirchlichen Verhaltenskodex zur Achtung von Grenzen, Verantwortung für Prävention und Hilfe im Falle sexualisierter Gewalt verpflichtet.

Auf den ersten Blick hat die ein- bis zweiseitige theoretische Erklärung nichts Zwingendes. Sie benennt jedoch den Maßstab allen Handelns. Als Verhaltenskodex macht sie klar, was Grenzverstöße sind und dass diese zum Handeln zwingen. Sie verdeutlicht die Vorgaben des Präventionsgesetzes und weist den Weg zur Umsetzung im Alltag. Praktisch ist die Erklärung ein Dokument, in dem Mitarbeitende per Unterschrift bekräftigen, am Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Nordkirche mitzuwirken. Alle Pastor*innen und alle, die haupt- und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen sich damit beschäftigen.

Konkret unterschreiben Mitarbeitende, dass sie

  • sich für einen achtsamen Umgang miteinander einsetzen,
  • konkrete Maßnahmen zur Prävention ergreifen und
  • Hilfe holen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt.

 

Sie erklären, dass sie

  • eine angemessene Balance von Nähe und Distanz wahren,
  • und Respekt wahren und die Grenzen anderer sowie die eigenen achten,
  • eine Vertrauensstellung nicht ausnutzen,
  • Stellung nehmen gegen diskriminierendes, gewalttätiges, sexistisches und
  • grenzverletzendes Verhalten und Sprache,
  • für eine offene Gesprächs- und Fehlerkultur sorgen,
  • dienstliche und private Kontakte abgrenzen.

 

Hier finden Sie die Selbstverpflichtungserklärung der Nordkirche und die der Jungen Nordkirche.