Erste Antworten

Orientierung und Rat

Sexualisierte Gewalt löst oft große Unsicherheit und Ängste aus bei Betroffenen, aber auch bei eingeweihten Personen. Das ist belastend. Zentral ist meist die Frage: Wie geht es nun weiter? Wir geben Antworten auf die ersten Fragen.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Für den Begriff sexualisierte Gewalt gibt es keine einheitliche Definition. Er wird als Oberbegriff genutzt, weil er die Schwere der Taten deutlich macht: Es handelt sich um Gewalt, die mit sexuellen Mitteln verübt wird. Die betroffene Person kann sich nicht oder kaum wehren. Fast immer besteht ein Gefälle der Macht und Autorität zu Täter oder Täterin. Der Begriff beschreibt Handlungen mit sexuellem Bezug, die ohne Einwilligung oder Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person verübt werden.

Sexuelle Grenzverletzung

So bezeichnet man einmalige oder gelegentliche Verhaltensweisen, die persönliche Grenzen überschreiten. Beispiele sind etwa eine unangemessene körperliche Annäherung oder sexistische Sprache. Es geht um Verhalten, das persönliche oder körperliche Distanz missachtet – das aber nicht absichtlich geschieht. Allerdings ist entscheidend: Der Maßstab für die Bewertung ist das subjektive Erleben der betroffenen Person.
Darüber muss man sprechen. Denn es kann bereits eine Täter*innenstrategie sein, mit kleinen Grenzverletzungen Grenzen der Toleranz zu verschieben. Darum: Wenn die Handlung nicht beabsichtigt war, sollte sie benannt und besprochen werden, und künftig vermieden. Gerade in Kirche soll Sensibilität für ein respektvolles Nähe-Distanz-Verhältnis mit klaren Regeln geschaffen werden. Auch professionelle Arbeitsstandards für Mitarbeiter*innen, Rollenklärung und ein Verhaltenskodex können helfen, Grenzverletzungen zu vermeiden.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt beschreibt die absichtliche Verletzung der Grenzen und Rechte einer Person. Eine Person greift dabei mit Vorsatz in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen ein. Dieser hat nicht eingewilligt oder war nicht fähig dazu. Das Fehlverhalten kann die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.

Dabei missachten Täter oder Täterinnen oft bewusst fachliche Standards und gesellschaftliche Normen. Häufig nutzen sie vertrauliche Beziehungen und intransparente Strukturen. Besonderes Augenmerk gilt darum vulnerablen Bereichen wie der Seelsorge, der geistigen Führung genau wie der Kinder- und Jugendarbeit. Täter*innen nutzen gezielt Abhängigkeits- und Machtverhältnisse und ignorieren Widerstände von Betroffenen. Sie befriedigen eigene Macht- und sexuelle Bedürfnisse (siehe auch Günther Deegener 2010: Kindesmissbrauch. Erkennen, helfen, vorbeugen. Beltz-Verlag, Siehe Deegener 2010: Kindesmissbrauch).

Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt

Per Gesetz verboten sind sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung, exhibitionistische Handlungen, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, das Anbieten, der Besitz und die Herstellung von kinderpornographischen Materialien, auch im digitalen Raum.
Die Handlungen werden im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ benannt (gem. § 174 bis 184 StGB).

Dieser Link führt zur Seite www.gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums für Justiz.

Die Übergänge von Grenzverletzungen zur sexualisierten Gewalt können fließend sein, was bei betroffenen Personen und deren Umfeld häufig für Unsicherheit sorgt. Darum ist es richtig und wichtig, bei Irritationen und unklaren Situationen für fachliche Klärung zu sorgen.

An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie oder eine Ihnen bekannte Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine erste Beratung anonym und kostenfrei an die Landeskirchliche Beauftragte der Stabsstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) zum „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“, Daniela Fricke, zu wenden. Alle Inhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Ansprechstelle ist offen für alle Menschen, die in der EKvW Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt erlebt oder davon erfahren haben sowie für Mitarbeitende und Leitungspersonen.

Zur Ansprechstelle

Wenn Sie Anhaltspunkte für einen Vorfall sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich haben, müssen Sie diese als haupt- wie ehrenamtliche Mitarbeiter*in der EKvW bei der Meldestelle angeben. Sie haben hier auch das Recht auf eine anonyme Beratung vor der Meldung.

Meldestelle der EKvW

Im Bereich Prävention & Schutz erhalten Sie Einblicke in unsere Präventionsarbeit, Materialien zum Download sowie zu Schulungen der Stabsstelle. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne die Präventionsfachstelle. 

Prävention konkret

Material & Downloads

Fortbildungen zum Thema Sexualisierte Gewalt

Wenn Sie grundsätzliche Informationen und Unterstützung im Bereich der Schutzkonzeptentwicklung benötigen, Schutzkonzepte oder Präventionsprojekte initiieren wollen und nach fachlichen Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort suchen, unterstützt Sie die Präventionsfachstelle des Kirchenkreises Dortmund.  

Präventionsfachstelle des Kirchenkreises Dortmund

Wie geht es weiter, wenn ich mich gemeldet habe?

Für Betroffene gilt: Sie entscheiden für sich, welches der für Sie passende nächste Schritt ist. Aspekte wie die Situation, die Schwere der Erfahrungen, das Verhältnis zum Täter oder zur Täterin spielen eine Rolle, ebenso wie die Möglichkeit, sich zu äußern, Fragen der Strafbarkeit und mehr spielen eine Rolle. Aus Erfahrung wird deutlich: Aus diesen Ansprüchen können sich Zielkonflikte ergeben. Darum ist es wichtig, dass sich Betroffene fachlich und unabhängig beraten lassen und ihre emotionale wie rechtliche Lage übersehen können.

Die Evangelische Kirche möchte Betroffene bestmöglich schützen. Sie distanziert sich von den Täter*innen und ist auf Meldung angewiesen, um dafür zu sorgen, dass die Taten gestoppt werden.

Wird  der Meldestelle ein mögliches Fehlverhalten gemeldet, ist im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt seit 2021 ein fachlich gestütztes Verfahren der Intervention festgehalten. Das Vier- und Mehr-Augen-Prinzip ist bei sexualisierter Gewalt ein zentrales Prinzip. Übergriffe müssen zentral gemeldet werden, sind aber vertraulich. Die Kirche kann nur reagieren, wenn sie weiß, was unter ihrem Dach geschieht. Das oberste Ziel ist der Schutz Betroffener und weiterer möglicher Opfer.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Wenn Sie mit der Präventionsfachstelle Kontakt aufnehmen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Sie erreichen uns telefonisch in der Regel montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.

In akuten Krisenfällen können Sie sich jederzeit an die

unter

wenden.