Sexualisierte Gewalt löst bei Betroffenen, aber auch bei eingeweihten Personen oft große Unsicherheit und Ängste aus. In dieser belastenden Situation stellen sich viele Fragen, vor allem, wie es nun weitergeht? Wir geben Antworten auf die ersten Fragen.
Es gibt keine einheitliche Definition für den Begriff „sexualisierte Gewalt“. Als Oberbegriff wird diese Formulierung genutzt, weil sie die Schwere der Taten deutlich machen soll: Es geht immer um Gewalt, die mit sexuellen Mitteln verübt wird. Die betroffene Person kann sich nicht oder kaum wehren. Fast immer gibt es ein Gefälle der Macht und Autorität zwischen der betroffenen Person und dem Täter oder der Täterin. Sexualisierte Gewalt umfasst alle verbalen und non-verbalen Übergriffe mit sexuellem Bezug, mit und ohne Körperkontakt. Laut Definition von Günther Deegener und Dirk Bange aus dem Jahr 1986 ist das „…jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind (einem Menschen) entweder gegen den Willen des Kindes (des Menschen) vorgenommen wird oder der das Kind (der Mensch) aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.“
Als „sexuelle Grenzverletzung“ bezeichnet man einmalige Verhaltensweisen, die die persönliche Grenze des Gegenübers überschreiten. Das grenzverletzende Verhalten geschieht niemals planvoll und absichtlich, sondern als Resultat einer unterschiedlichen Wahrnehmung oder Bewertung von Nähe und Distanz.
Ganz wichtig ist: Der Maßstab für die Bewertung obliegt IMMER der betroffenen Person.
Grenzverletzungen lassen sich i.d.R. durch ein kurzes Gespräch, einen Perspektivwechsel und / oder eine Entschuldigung aus der Welt schaffen.
Aber natürlich können kleine Grenzverletzungen auch schon Täter*innenstrategie sein, um die Grenzen der Toleranz zu verschieben. Darum: Wenn die Handlung nicht beabsichtigt war, sollte sie benannt und besprochen und künftig vermieden werden. Es ist wichtig, Sensibilität für ein respektvolles Nähe-Distanz-Verhältnis mit klaren Regeln zu fördern. Standards im beruflichen Umfeld für Mitarbeiter*innen, Rollenklärung und ein Verhaltenskodex können helfen, Grenzverletzungen zu vermeiden.
Sexualisierte Gewalt beschreibt die absichtliche Verletzung der Grenzen und Rechte einer Person. Eine Person greift dabei mit Vorsatz in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen ein. Dieser hat nicht eingewilligt oder war nicht fähig dazu. Das Fehlverhalten kann die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.
Sexualisierte Gewalt umfasst alle verbalen und non-verbalen Übergriffe mit sexuellem Bezug, mit und ohne Körperkontakt. Laut Definition von Günther Deegener und Dirk Bange aus dem Jahr 1986 ist das „…jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind (einem Menschen) entweder gegen den Willen des Kindes (des Menschen) vorgenommen wird oder der das Kind (der Mensch) aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.“
Dabei missachten Täter oder Täterinnen oft bewusst fachliche Standards und gesellschaftliche Normen. Häufig nutzen sie vertrauliche Beziehungen und intransparente Strukturen. Besonderes Augenmerk gilt darum vulnerablen Bereichen wie der Seelsorge, der geistigen Führung genau wie der Kinder- und Jugendarbeit. Täter*innen nutzen gezielt Abhängigkeits- und Machtverhältnisse und ignorieren Widerstände von Betroffenen. Sie befriedigen eigene Macht- und sexuelle Bedürfnisse.
Sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung, exhibitionistische Handlungen, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, das Anbieten, der Besitz und die Herstellung von kinderpornographischen Materialien, auch im digitalen Raum, sind auch per Gesetz verboten.
Im Einzelnen werden die Handlungen im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ benannt (gem. § 174 bis 184 StGB).
Weitere Infos auf der Seite www.gesetze-im-internet.de.
Weil die Übergänge von Grenzverletzungen zur sexualisierten Gewalt fließend sein können, können bei betroffenen Personen und deren Umfeld Unsicherheiten entstehen. Darum ist es gut, bei Irritationen und unklaren Situationen eine fachliche Klärung herbeizuführen.
Sollten Sie oder eine Ihnen bekannte Person von sexualisierter Gewalt betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine erste Beratung anonym und kostenfrei an die Landeskirchliche Beauftragte der Stabsstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) zum „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“, Dr. Britta Jüngst, zu wenden. Alle Inhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Ansprechstelle ist offen für alle Menschen, die in der EKvW Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt erlebt oder davon erfahren haben sowie für Mitarbeitende und Leitungspersonen.
Wenn Sie Anhaltspunkte für einen Vorfall sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich haben, müssen Sie diese als haupt- wie ehrenamtliche Mitarbeiter*in der EKvW bei der Meldestelle angeben. Sie haben hier auch das Recht auf eine anonyme Beratung vor der Meldung.
Im Bereich Prävention & Schutz erhalten Sie Einblicke in unsere Präventionsarbeit, Materialien zum Download sowie Schulungen der Präventionsfachstelle. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.
Wenn Sie grundsätzliche Informationen und Unterstützung im Bereich der Schutzkonzeptentwicklung benötigen, Schutzkonzepte oder Präventionsprojekte initiieren wollen und nach fachlichen Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort suchen, unterstützt Sie die Präventionsfachstelle des Kirchenkreises Dortmund.
Betroffene entscheiden immer für sich, welches der für Sie passende nächste Schritt ist. Die individuelle Situation, die Schwere der Erfahrungen, das eigene Verhältnis zum Täter oder zur Täterin können eine Rolle spielen, ebenso wie die Möglichkeit, sich zu äußern, Fragen der Strafbarkeit u.a.m. Manchmal ergeben sich auch Zielkonflikte. Darum ist es wichtig, dass sich Betroffene fachlich und unabhängig beraten lassen und ihre emotionale wie rechtliche Lage übersehen können.
Der bestmögliche Schutz Betroffener ist der Evangelischen Kirche wichtig. Sie ist auf Meldung angewiesen, um dafür zu sorgen, dass die Taten gestoppt werden.
Wird der Meldestelle ein mögliches Fehlverhalten gemeldet, ist im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt seit 2021 ein fachlich gestütztes Verfahren der Intervention festgehalten. Das Vier- und Mehr-Augen-Prinzip ist bei sexualisierter Gewalt ein zentrales Prinzip. Übergriffe müssen zentral gemeldet werden, sind aber vertraulich. Die Kirche kann nur reagieren, wenn sie weiß, was unter ihrem Dach geschieht. Das oberste Ziel ist der Schutz Betroffener und weiterer möglicher Opfer.