Grundsätze

Zu sicherem Handeln finden

Meldung und Beratung zu Verdacht oder Vorfall

Wenn es Anhaltspunkte für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt gibt, ist die Unsicherheit oft groß. Meist verwirren, verschleiern und vernebeln Täter und Täterinnen die Wahrnehmung des Umfelds. Unklare Situationen, auch unter Kindern oder Jugendlichen, brauchen Klarstellung. In solchen Situationen ist es wichtig, mit Sorgen und Vermutungen nicht alleine zu bleiben.

Kirche will und darf kein Raum für sexualisierte Gewalt sein. Die Nordkirche hat Vorkehrungen getroffen, damit das Handeln bei einem Verdacht oder im Fall einer Meldung mit möglichst großer Sicherheit und Klarheit erfolgt, zum Schutz aller Beteiligten. Folgende Grundsätze sollen den Umgang mit der Bedrohung leiten:

Grundsätze und Ziele

  • Die Nordkirche distanziert sich von den Taten, von den Tätern oder Täterinnen.
  • Der Schutz von Betroffenen und Dritten hat bei akuter Gefährdung oberste Priorität.
  • Was getan wird, folgt gesetzlichen Vorgaben und rechtsstaatlichen Prinzipien.
  • Die Kirche hat eine Fürsorgepflicht gegenüber beschuldigten Mitarbeiter*innen. Das heißt nicht, dass geschützt wird, wer falsch gehandelt hat. Es heißt aber, dass auch Vorverurteilung und falsche Beschuldigungen vermieden werden müssen.
  • Die Leitung ist verantwortlich.
  • Fachkräfte müssen hinzugezogen werden.
  • Maßnahmen sollen weder das Leid für Betroffene vergrößern noch straf- oder arbeitsrechtliche Gesetzesnormen verletzen.
  • Alle Personen, die für die Kirche Aufgaben in Prävention, Meldung und Intervention übernehmen, haben eine Schweigepflicht gegenüber Dritten über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen.

Schutzkonzept

Bei Anhaltspunkten für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt ist die Unsicherheit oft groß. Täter*innen sind oft geübt darin, die Wahrnehmung des Umfeldes zu verwirren, zu verschleiern und zu vernebeln. 

Unklare Situationen, gerade auch unter Kindern oder Jugendlichen, müssen klargestellt werden. Es ist wichtig, Menschen mit ihren Sorgen und Vermutungen nicht alleine zu lassen.

Kirche will und darf kein Ort für sexualisierte Gewalt sein. Damit das Handeln in einem Verdachtsfall oder bei einer Meldung mit möglichst großer Sicherheit und Klarheit erfolgt, treffen wir Vorkehrungen zum Schutz aller Beteiligten. Dazu erarbeiten wir im Kirchenkreis Dortmund ein Schutzkonzept.

Kontakt zur Meldung

Die Nordkirche hat verschiedene Ansprechstellen für Beratung und Meldung. Vor Ort beraten die Meldebeauftragten in den Kirchenkreisen, in den Hauptbereichen der Nordkirche sowie in der Diakonie. Als zentrale Meldestelle fungiert die Stabsstelle Prävention. Die Meldestellen sind so eingerichtet, dass sie möglichst unabhängig vom aktuellen Geschehen agieren können.

Alle Kontakte finden Sie hier

Beratung als erste Hilfe

Sie haben etwas wahrgenommen und sind sich nicht sicher, wie Ihre Beobachtung einzuordnen ist, hilft eine erste Beratung bei der Meldestelle der EKvW oder bei einer externen Beratungsstelle (siehe hier). Es ist wichtig, sich bei Personen abzusichern, die im Umgang mit sexualisierter Gewalt erfahren und geschult sind. Das Vier- oder Mehr-Augen-Prinzip gehört zu den Grundsätzen von Prävention und fachgerechter Intervention. 

Melde- und Beratungspflicht speziell für Mitarbeitende

Grundsätzlich gilt: Alle haupt- und alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Evangelischen Kirche von Westfalen haben eine Meldungspflicht. Sie haben zugleich aber auch das Recht auf eine anonymisierte Beratung im Fall der Fälle. Beides ist im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt festgehalten unter § 8. Denn die Kirche muss absichern, dass der Schutz von Betroffenen und professionelle Klärung oberste Priorität haben und nicht von der Einschätzung einer einzelnen Person abhängen.

Darum haben alle, die in der EKvW arbeiten, die Verantwortung und Pflicht, zu handeln. Sie dürfen und sollen sich beraten lassen. Sie sind verpflichtet zu melden, wenn sie von sexualisierter Gewalt oder Hinweisen darauf im Bereich der EKvW erfahren. 

Zur Meldestelle

Intervention: Was passiert nach der Meldung

Einmal gemeldet, wird ein Verdachtsfall nach einem geregelten Interventionsverfahren gearbeitet. Vermutungen und Informationen „vom Hörensagen“ sollten nicht weitergegeben werden – die Meldestelle benötigt Informationen, über die tatsächlich Kenntnis besteht. Das sind eigene Beobachtungen und Erfahrungen, die bei der Einschätzung und Beurteilung eines Sachverhalts helfen können. Die Person, die eine Beobachtung weitergibt, sollte das Beobachtete zeitnah dokumentieren und vor allem Zitate und Aussagen möglichst wörtlich und mit Datum festhalten.

Wer meldet, erhält eine fachliche Beratung und Informationen über das mögliche weitere Verfahren. Außerdem werden Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten bereit gehalten – die gibt es für Betroffene ebenso wie für Menschen im Umfeld und den kirchlichen Träger.

Ist mehr vorgefallen als eine Grenzverletzung – die besprochen werden sollte –, muss genauer geklärt werden, welche Schritte von Seiten der Verantwortlichen nun nötig sind. Die Leitung wird informiert und es wird ein Interventionsteam gebildet. Bei Vorfällen von sexualisierter Gewalt ist fachgerechtes Handeln nur möglich, wenn viele Perspektiven einbezogen werden, darum sind verschiedene Professionen Teil des Teams. Die Arbeit des Interventionsteams ist immer Betroffenen-zentriert.

Geordnetes Verfahren mit Beratungsstab

Was jetzt folgt, klingt technisch. Aber die Vorkehrungen sorgen dafür, dass ein Verfahren der Intervention abgesichert und strukturell klar abläuft. Vieles ist bereits vorgeplant und vorgedacht von der Fachstelle generell und den Meldebeauftragten lokal, entwickelt aus fachlicher Erfahrung und empirisch begründetem Wissen.

In der Nordkirche stehen Beratungsstäbe mit kircheninternen wie -externen Mitgliedern bereit. Für jeden Kirchenkreis, die Hauptbereiche der Nordkirche und die Diakonischen Werke steht ein vordefinierter, für die Aufgabe geschulter Personenkreis bereit, unabhängig von Vorfällen. Nur so kann schnell reagiert werden. Tritt der Beratungsstab zusammen, wird ein Handlungsplan erstellt. Auch für diesen gibt es eine Vorlage. Es wird festgelegt, wer Fallverantwortung trägt und wer das Verfahren leitet. Geplant wird auch, wie dokumentiert und kommuniziert wird. Häufig wird außerdem externe Fachexpertise hinzugezogen.

Aufgaben des Beratungsstabs

Das Ziel des geordneten Verfahrens mit dem Beratungsstab ist, eine gefährdende, unangemessene Situation möglichst schnell und gut koordiniert zu beenden. Es kann auch darum gehen, bekanntwerdenden Handlungen, auch aus der Vergangenheit, sachgerecht nachzugehen, um Klarheit zu erhalten. Daraus ergeben sich primär fünf Aufgaben: 

  • Der Umgang mit Betroffenen und deren Angehörigen
  • Der Umgang mit beschuldigten Mitarbeitenden 
  • Der Umgang mit Mitarbeitenden, Gemeindemitgliedern, Teilnehmenden etc. in der betreffenden Einrichtung 
  • Krisenmanagement und Handlungsanforderungen entsprechend der Handlungsleitlinie der Nordkirche 
  • Aufarbeitung 

Strafbare Taten werden nach Möglichkeit angezeigt und geahndet. Kirche will so nach bester Möglichkeit rechts- und verfahrenssicher sowie betroffenengerecht handeln.