Das Ziel des geordneten Verfahrens mit dem Beratungsstab ist, eine gefährdende, unangemessene Situation möglichst schnell und gut koordiniert zu beenden. Es kann auch darum gehen, bekanntwerdenden Handlungen, auch aus der Vergangenheit, sachgerecht nachzugehen, um Klarheit zu erhalten. Daraus ergeben sich primär fünf Aufgaben:
- Der Umgang mit Betroffenen und deren Angehörigen
- Der Umgang mit beschuldigten Mitarbeitenden
- Der Umgang mit Mitarbeitenden, Gemeindemitgliedern, Teilnehmenden etc. in der betreffenden Einrichtung
- Krisenmanagement und Handlungsanforderungen entsprechend der Handlungsleitlinie der Nordkirche
- Aufarbeitung
Strafbare Taten werden nach Möglichkeit angezeigt und geahndet. Kirche will so nach bester Möglichkeit rechts- und verfahrenssicher sowie betroffenengerecht handeln.