Grundsätze

Zu sicherem Handeln finden

Meldung und Beratung zu Verdacht oder Vorfall

Wenn es Anhaltspunkte für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt gibt, ist die Unsicherheit oft groß. Meist verwirren, verschleiern und vernebeln Täter und Täterinnen die Wahrnehmung des Umfelds. Unklare Situationen, auch unter Kindern oder Jugendlichen, brauchen Klarstellung. In solchen Situationen ist es wichtig, mit Sorgen und Vermutungen nicht alleine zu bleiben.

Kirche will und darf kein Raum für sexualisierte Gewalt sein. Die Nordkirche hat Vorkehrungen getroffen, damit das Handeln bei einem Verdacht oder im Fall einer Meldung mit möglichst großer Sicherheit und Klarheit erfolgt, zum Schutz aller Beteiligten. Folgende Grundsätze sollen den Umgang mit der Bedrohung leiten:

Grundsätze und Ziele

  • Die Nordkirche distanziert sich von den Taten, von den Tätern oder Täterinnen.
  • Der Schutz von Betroffenen und Dritten hat bei akuter Gefährdung oberste Priorität.
  • Was getan wird, folgt gesetzlichen Vorgaben und rechtsstaatlichen Prinzipien.
  • Die Kirche hat eine Fürsorgepflicht gegenüber beschuldigten Mitarbeiter*innen. Das heißt nicht, dass geschützt wird, wer falsch gehandelt hat. Es heißt aber, dass auch Vorverurteilung und falsche Beschuldigungen vermieden werden müssen.
  • Die Leitung ist verantwortlich.
  • Fachkräfte müssen hinzugezogen werden.
  • Maßnahmen sollen weder das Leid für Betroffene vergrößern noch straf- oder arbeitsrechtliche Gesetzesnormen verletzen.
  • Alle Personen, die für die Kirche Aufgaben in Prävention, Meldung und Intervention übernehmen, haben eine Schweigepflicht gegenüber Dritten über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen.

Schutzkonzept

Wenn es Anhaltspunkte für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt gibt, ist die Unsicherheit oft groß. Meist verwirren, verschleiern und vernebeln Täter und Täterinnen die Wahrnehmung des Umfelds. Unklare Situationen, auch unter Kindern oder Jugendlichen, brauchen Klarstellung. In solchen Situationen ist es wichtig, mit Sorgen und Vermutungen nicht alleine zu bleiben.

Kirche will und darf kein Raum für sexualisierte Gewalt sein. Wir treffen Vorkehrungen, damit das Handeln bei einem Verdacht oder im Fall einer Meldung mit möglichst großer Sicherheit und Klarheit erfolgt, zum Schutz aller Beteiligten. Dazu wird im Kirchenkreis Dortmund ein Schutzkonzept erarbeitet. 

Kontakt zur Meldung

Die Nordkirche hat verschiedene Ansprechstellen für Beratung und Meldung. Vor Ort beraten die Meldebeauftragten in den Kirchenkreisen, in den Hauptbereichen der Nordkirche sowie in der Diakonie. Als zentrale Meldestelle fungiert die Stabsstelle Prävention. Die Meldestellen sind so eingerichtet, dass sie möglichst unabhängig vom aktuellen Geschehen agieren können.

Alle Kontakte finden Sie hier

Beratung als erste Hilfe

Wenn Sie etwas wahrgenommen haben und sich nicht sicher sind, ist eine erste Beratung bei einer unabhängigen Fachstelle oder bei der Präventionsfachstelle der erste gute Schritt. Es ist wichtig, sich bei Personen, die im Umgang mit sexualisierter Gewalt erfahren und geschult sind, abzusichern. Das Vier- oder Mehr-Augen-Prinzip gehört zu den Grundsätzen von Prävention und fachgerechter Intervention – wie das geleitete Handeln im Fall von sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt genannt wird. 

 

Melde- und Beratungspflicht für Mitarbeitende

Das ist wichtig: Alle haupt- und alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Evangelischen Kirche von Westfalen haben eine Meldungspflicht. Sie haben zugleich aber auch das Recht auf eine anonymisierte Beratung im Fall der Fälle. Beides ist im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt festgehalten unter § 8. Denn die Kirche muss absichern, dass der Schutz von Betroffenen und professionelle Klärung oberste Priorität haben und nicht von der Einschätzung einer einzelnen Person abhängen.

Darum haben alle, die in der EKvW arbeiten, die Verantwortung und Pflicht, zu handeln. Sie dürfen und sollen sich beraten lassen. Sie sind verpflichtet zu melden, wenn sie von sexualisierter Gewalt oder Hinweisen darauf im Bereich der EKvW erfahren. 

Zur Meldestelle

Intervention: Was nach der Meldung passiert

Besprochen und gemeldet werden sollen der Meldestelle die Informationen, über die Kenntnis besteht. Das sind alle Beobachtungen und Erfahrungen, die Grundlage sein können für die Einschätzung eines Sachverhalts. Die Person, die die Meldung aufnimmt, ist gehalten, alles zu dokumentieren. Wer meldet, erhält Beratung und Informationen über das mögliche weitere Verfahren. Außerdem werden Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten bereit gehalten – die gibt es für Betroffene ebenso wie für Menschen im Umfeld und den kirchlichen Träger.

Ist mehr vorgefallen als eine Grenzverletzung – die besprochen werden sollte –, muss genauer geklärt werden, welche Schritte von Seiten der Verantwortlichen nun nötig sind. Die Leitung wird informiert und ein interdisziplinärer Beratungsstab mit Mitgliedern innerhalb sowie außerhalb von Kirche eingerichtet. Bei Vorfällen von sexualisierter Gewalt ist fachgerechtes Handeln nur möglich, wenn viele Perspektiven einbezogen werden. 

Geordnetes Verfahren mit Beratungsstab

Was jetzt folgt, klingt technisch. Aber die Vorkehrungen sorgen dafür, dass ein Verfahren der Intervention abgesichert und strukturell klar abläuft. Vieles ist bereits vorgeplant und vorgedacht von der Fachstelle generell und den Meldebeauftragten lokal, entwickelt aus fachlicher Erfahrung und empirisch begründetem Wissen.

In der Nordkirche stehen Beratungsstäbe mit kircheninternen wie -externen Mitgliedern bereit. Für jeden Kirchenkreis, die Hauptbereiche der Nordkirche und die Diakonischen Werke steht ein vordefinierter, für die Aufgabe geschulter Personenkreis bereit, unabhängig von Vorfällen. Nur so kann schnell reagiert werden. Tritt der Beratungsstab zusammen, wird ein Handlungsplan erstellt. Auch für diesen gibt es eine Vorlage. Es wird festgelegt, wer Fallverantwortung trägt und wer das Verfahren leitet. Geplant wird auch, wie dokumentiert und kommuniziert wird. Häufig wird außerdem externe Fachexpertise hinzugezogen.

Aufgaben des Beratungsstabs

Das Ziel des geordneten Verfahrens mit dem Beratungsstab ist, eine gefährdende, unangemessene Situation möglichst schnell und gut koordiniert zu beenden. Es kann auch darum gehen, bekanntwerdenden Handlungen, auch aus der Vergangenheit, sachgerecht nachzugehen, um Klarheit zu erhalten. Daraus ergeben sich primär fünf Aufgaben: 

  • Der Umgang mit Betroffenen und deren Angehörigen
  • Der Umgang mit beschuldigten Mitarbeitenden 
  • Der Umgang mit Mitarbeitenden, Gemeindemitgliedern, Teilnehmenden etc. in der betreffenden Einrichtung 
  • Krisenmanagement und Handlungsanforderungen entsprechend der Handlungsleitlinie der Nordkirche 
  • Aufarbeitung 

Strafbare Taten werden nach Möglichkeit angezeigt und geahndet. Kirche will so nach bester Möglichkeit rechts- und verfahrenssicher sowie betroffenengerecht handeln.