Wenn Sie von einer Grenzverletzung oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum betroffen sind, können Sie hier Hilfe finden. Dasselbe gilt, wenn Sie als Angehörige oder Nahestehende von einem Übergriff erfahren haben und Rat suchen.
Für Sie als betroffene Person können Ihre Gefühle widersprüchlich und Ihre Erfahrungen verstörend sein. So sehr, dass jedes Wort darüber schwerfällt. Oft dauert es eine lange Zeit, bis sich jenseits von Angst und Scham doch ein Weg zum Gespräch findet.
Die erste Anlaufstelle für Betroffene zur Klärung und Beratung von Vorfällen in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Stabsstelle zum Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Sie ist die Kontaktstelle für betroffene Personen und Menschen aus deren Umfeld.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland betreiben außerdem gemeinsam die Zentrale Anlaufstelle.help.
Die Meldestelle für meldepflichtige Mitarbeiter*innen ist die Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW.
Alle Kontakte finden Sie im Verlauf der Seite.
Hilfen außerhalb des Evangelischen Kirchenkreises finden Sie auch hier:
Die Landeskirche hat eine Stabsstelle eingerichtet zum „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“. Sie ist von der EKvW beauftragt, damit Menschen so schnell wie möglich Klärung und weiterführende Hilfe bekommen, auch anonym.
Sie erreichen die Mitarbeiterin Daniela Fricke unter
Die Stabsstelle bietet eine vertrauensvolle Gesprächs- und Beratungsmöglichkeit. Die Mitarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht und gibt ohne den Wunsch von Ratsuchenden weder Daten noch Informationen weiter.
Auch kirchliche Mitarbeiter*innen und Leitungspersonen können sich bei Fragen zum Thema auf Wunsch anonym an die Stabsstelle wenden.
In der Evangelischen Kirche von Westfalen gibt es für die Meldung und Klärung von Verdachtsfällen und Übergriffen die Fachstelle für Prävention und Intervention.
Die Meldebeauftragte Jelena Kracht erreichen Sie hier:
Die Meldestelle klärt mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen.
Bei der bundesweit aktiven Zentralen Anlaufstelle.help der EKD erhalten Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie erste Informationen. Das Team vermittelt im Anschluss an kirchliche und diakonische Ansprechstellen weiter. Es informiert darüber hinaus über alternative und unabhängige Beratungsangebote.
Sie erreichen das Team unter
Montag 16.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Bundesregierung hilft bei erlittener sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend, konkret und persönlich. Auf der Website finden Sie außerdem verständliche und grundlegende weiterführende Informationen. Rufen Sie im Zweifelsfall gern an, das Angebot ist kostenfrei und mehrsprachig. Der Kontakt kann auch anonym erfolgen – und zu allen Fragen, die mit dem Thema sexueller Missbrauch zu tun haben.
Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 15.00 bis 20.00 Uhr
Es gibt dort ebenfalls einen Link zur Online-Beratung, vertraulich und datensicher.
Netzwerk Hamburger Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Männer und Frauen, Erwachsene und Jugendliche, die therapeutische Hilfe suchen, weil sie sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen.
Eine Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt. Interessierte erhalten weitere Informationen zu kirchlichen Ansprechstellen anderer Landeskirchen, Diakonischen Werken und Fonds für betroffene Personen.
Eine Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt. Interessierte erhalten weitere Informationen zu kirchlichen Ansprechstellen anderer Landeskirchen, Diakonischen Werken und Fonds für betroffene Personen.
Betroffene sexualisierter Gewalt in der Nordkirche, deren Anliegen nicht aktuelle Geschehnisse betrifft, finden unter Anerkennung & Aufarbeitung Informationen über die Anerkennungskommission.
Hier kann es darum gehen, dass erlittenes Unrecht anerkannt und ein Bekenntnis der Kirche zu ihrem Teil der Schuld ausgesprochen wird. Es ist möglich, Anerkennung und Anerkennungsleistungen durch die Landeskirche zu erhalten.