Prävention wirksam gestalten

Prävention als Teil unseres kirchlichen Auftrags

Viele Menschen – und damit auch viele Einrichtungen – tun sich schwer damit, sich mit sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen. Doch gute Präventionsarbeit beginnt genau an diesem Punkt: bei der bewussten Beschäftigung mit dem Thema und der Frage, was es für die eigene Gemeinde und das persönliche Handeln bedeutet.

Im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund ist es unser Ziel, präventives Handeln fest zu verankern. Wir möchten erreichen, dass Prävention nicht nur als formales Schutzkonzept existiert, sondern in allen Bereichen unserer Kirche aktiv gelebt wird. Mit vielfältigen Maßnahmen unterstützen wir Gemeinden und Mitarbeitende dabei, eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Schutzes zu entwickeln und zu stärken.

Vier Bereiche greifen ineinander

Recht, Qualifikation, Dienstpflicht und Fachstandards

Der Evangelische Kirchenkreis Dortmund setzt auf ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen, um sexualisierte Gewalt wirksam zu verhindern. Entscheidend ist dabei, dass alle Schritte regelmäßig kommuniziert, reflektiert und weiterentwickelt werden.

Ein zentraler Bestandteil ist die Anlaufstelle für Betroffene sowie die Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen innerhalb der Fachstelle Prävention und Intervention. Die dort tätige Meldebeauftragte ist speziell geschult und nimmt Hinweise, Irritationen oder Verdachtsmomente entgegen. Sie berät Ratsuchende und unterstützt Mitarbeitende dabei, ihrer Pflicht zur Weitergabe eines Verdachts nachzukommen. Niemand soll sagen müssen, man habe nichts bemerkt oder wisse nicht, an wen man sich wenden kann. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Bereich Meldung & Intervention.

Die Präventionsfachstelle im Kirchenkreis Dortmund ergänzt dieses Angebot, indem sie Prävention aktiv in Gemeinden und Einrichtungen trägt. Sie begleitet bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und unterstützt bei grundlegenden Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. 

Sie finden die Ansprechpartner*innen im Bereich Erster Kontakt Prävention.

 

Für die Prävention wirken folgende Maßnahmen zusammen:

  • Gesetze und Richtlinien Grundlage aller präventiven Aktivitäten sind das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKvW sowie die Richtlinien der EKD. Sie bilden den verbindlichen Rahmen für jedes präventive Handeln.

  • Qualifikation Verpflichtende Fort- und Weiterbildungen sorgen dafür, dass Wissen über sexualisierte Gewalt sowie eine reflektierte Haltung dazu in der gesamten Kirche verankert und weitergegeben werden.

  • Vorgaben für Mitarbeitende Alle Mitarbeitenden – ob haupt- oder ehrenamtlich – sind verpflichtet, einen verbindlichen Verhaltenskodex einzuhalten und persönliche wie professionelle Grenzen zu respektieren, um Grenzverletzungen vorzubeugen.

  • Fachliche Standards und Instrumente Ein zentrales Werkzeug der Präventionsarbeit sind Schutzkonzepte. Sie gelten derzeit als das wichtigste Instrument, um Präventionsmaßnahmen in Gemeinden, Gruppen und Einrichtungen nachhaltig zu verankern. Die Fachstelle Prävention und Intervention der EKvW entwickelt hierzu Handreichungen und Rahmenkonzepte und unterstützt gemeinsam mit den Fachkräften vor Ort die Umsetzung der Maßnahmen.

Maßnahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt 

Die grundlegenden Maßnahmen

Hier finden Sie die Maßnahmen noch ausführlicher beschrieben:

1. (Kirchen-) Gesetzliche Vorgaben

Die Kirchenleitung der Nordkirche erließ als erste evangelische Landeskirche in Deutschland am 17. April 2018 ein Präventionsgesetz, das alle Vorgaben zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt festschreibt. Hinzu kommt eine Ausführungsverordnung als Rahmenschutzkonzept.

Zugrunde liegt vielen Regelungen auch die Gewaltschutzrichtlinie der EKD, Evangelische Kirche in Deutschland vom 19. Oktober 2019. 

2. Dienstrecht & Mitarbeitergewinnung

  • Basisfortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt Alle Pastor*innen der Nordkirche und Mitarbeitende in den Hauptbereichen sowie im kinder- und jugendnahen Bereich sind seit 2022 zur Fortbildung verpflichtet. Das gilt ebenso im Vikariat, im schulischen Referendariat als auch in der Gemeindepädagogik-Ausbildung.
  • Selbstverpflichtungserklärung Zur Fortbildung gehört eine Auseinandersetzung mit einer Verpflichtungserklärung, persönlich für Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt zu sorgen.
  • Kinder- und Jugendarbeit In der Evangelischen Jugend, dem Jugendverband der evangelischen Kirche, sind Selbstverpflichtungen und ein Modul zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Ausbildung zur Jugendgruppenleitung seit längerem Standard.
  • Abstinenz- und Abstandsgebot gelten seit 2022 im Präventionsgesetz. Das Abstinenzgebot verbietet sexuelle Kontakte von kirchlichen Mitarbeitenden zu Personen, zu denen ein berufsbedingtes Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnis besteht. Das Abstandsgebot fordert die professionelle Balance von Nähe und Distanz.
  • Erweitertes Führungszeugnis Die Kirche verlangt die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses über gesetzliche Anforderungen hinaus von allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Es ist alle fünf Jahre neu vorzulegen.

3. Die Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt

Sie befinden sich auf der Webpräsenz genau dieser Stelle. Sie wurde im Jahr 2013 zunächst als „Koordinierungsstelle sexualisierte Gewalt“ gegründet und wuchs Schritt für Schritt. Um dem Anspruch auf nachhaltige Prävention gerecht zu werden, wurde sie 2020 konzeptionell ausgeweitet als unabhängige Stabsstelle der Kirchenleitung und ab 2022 mit zusätzlichen Stellen auf Dauer ausgestattet. Mehr darüber erfahren Sie auf der Seite Geschichte der Stabsstelle.

4. Präventions- und Meldebeauftragte

Das Präventionsgesetz installiert diese seit 2018 als Ansprechpersonen in allen 13 Kirchenkreisen, in den drei Diakonischen Werken und für die Hauptbereiche der Nordkirche. Die Präventionsbeauftragten tragen Präventionswissen in die Fläche, leiten Schutzkonzeptarbeit an. Die unabhängigen Meldebeauftragten stehen bereit, um professionell auf Verdachts- und Vorfälle reagieren zu können.

Schulungen

Im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund ist es unser Ziel, in allen Bereichen Wissen über sexualisierte Gewalt und deren Prävention zu verankern. Dabei geht es nicht nur um Fakten: Eine Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit ist entscheidend.

Alle Menschen, die in der Evangelischen Kirche Verantwortung übernehmen, benötigen grundlegendes Wissen zu sexualisierter Gewalt. Das Präventionsgesetz verpflichtet daher alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden – besonders jene, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Die Präventionsfachstelle bietet regelmäßig Schulungen an, die zentrale Grundlagen vermitteln: Definitionen sexualisierter Gewalt, statistische Einordnungen, rechtliche Rahmenbedingungen, kirchliche Normen sowie Wissen zu Nähe und Distanz, Täter*innenstrategien, Beratung, Meldung und Intervention. Inhalte und Umfang werden jeweils an die Bedürfnisse der teilnehmenden Gruppe angepasst.

Im Mittelpunkt steht jedoch die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Ein professioneller und respektvoller Umgang mit Nähe und Distanz bildet die Grundlage für eine klare Haltung. Diese Haltung schafft Aufmerksamkeit für risikoreiche Situationen und stärkt den Mut, grenzüberschreitendes Verhalten zu erkennen und konsequent zu stoppen.

Die Selbstverpflichtungserklärung

Ein weiteres zentrales Instrument im Engagement gegen sexualisierte Gewalt ist die so genannte Selbstverpflichtungserklärung. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das Mitarbeiter*innen auf den kirchlichen Verhaltenskodex zur Achtung von Grenzen, Verantwortung für Prävention und Hilfe im Falle sexualisierter Gewalt verpflichtet.

Auf den ersten Blick hat die ein- bis zweiseitige theoretische Erklärung nichts Zwingendes. Sie benennt jedoch den Maßstab allen Handelns. Als Verhaltenskodex macht sie klar, was Grenzverstöße sind und dass diese zum Handeln zwingen. Sie verdeutlicht die Vorgaben des Präventionsgesetzes und weist den Weg zur Umsetzung im Alltag. Praktisch ist die Erklärung ein Dokument, in dem Mitarbeitende per Unterschrift bekräftigen, am Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Nordkirche mitzuwirken. Alle Pastor*innen und alle, die haupt- und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen sich damit beschäftigen.

Konkret unterschreiben Mitarbeitende, dass sie

  • sich für einen achtsamen Umgang miteinander einsetzen,
  • konkrete Maßnahmen zur Prävention ergreifen und
  • Hilfe holen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt.

 

Sie erklären, dass sie

  • eine angemessene Balance von Nähe und Distanz wahren,
  • und Respekt wahren und die Grenzen anderer sowie die eigenen achten,
  • eine Vertrauensstellung nicht ausnutzen,
  • Stellung nehmen gegen diskriminierendes, gewalttätiges, sexistisches und
  • grenzverletzendes Verhalten und Sprache,
  • für eine offene Gesprächs- und Fehlerkultur sorgen,
  • dienstliche und private Kontakte abgrenzen.

 

Hier finden Sie die Selbstverpflichtungserklärung der Nordkirche und die der Jungen Nordkirche.